Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten wird von Art. 30 der Datenschutzgrundverordnung gefordert. Viele sehen in diesem Verzeichnis nur eine lästige Dokumentationspflicht. Richtig umgesetzt wird das VVT jedoch zum Dreh- und Angelpunkt im Datenschutz und erleichtert weitere Pflichten, wie beispielsweise die Informationspflichten. In diesem Schulungsvideo erklären wir, was das VVT ist und warum es in der Organisation von Vorteil ist.
- Eingeschriebene Teilnehmer/innen: In diesem Kurs sind noch keine Teilnehmer/innen eingeschrieben.
In diesem Kurs lernen Sie, wie Sie Auftragsverarbeiter erkennen.
- Eingeschriebene Teilnehmer/innen: 17
Im Bereich der Werbung sind einige "Sonderregelungen" zu beachten.
Das Thema Werbung wird recht häufig angesprochen, daher haben wir uns entschieden die wichtigsten Punkte in einem kurzen Schulungsvideo zusammenzufassen.
- Eingeschriebene Teilnehmer/innen: 11