Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten wird von Art. 30 der Datenschutzgrundverordnung gefordert. Viele sehen in diesem Verzeichnis nur eine lästige Dokumentationspflicht. Richtig umgesetzt wird das VVT jedoch zum Dreh- und Angelpunkt im Datenschutz und erleichtert weitere Pflichten, wie beispielsweise die Informationspflichten. In diesem Schulungsvideo erklären wir, was das VVT ist und warum es in der Organisation von Vorteil ist.
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