Datenschutzinformationen für Benutzer


Zur Durchführung und Dokumentation der Schulungen müssen wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben und verarbeiten.

Einerseits kann dies bei freiwilligen Schulungen im Rahmen der Vertragserfüllung der mit Ihnen vereinbarten Schulungen notwendig sein.

Andererseits kann die Datenverarbeitung zur Einhaltung der Rechenschaftspflicht (Nachweispflicht gem. Art. 5 DSGVO) Ihres Arbeitgebers bzw. unseres Auftraggebers notwendig sein.

Zuletzt bieten wir auch Schulungsinhalte an, die unseren Ansprechpartner im Unternehmen bei der Umsetzung des Datenschutzes unterstützen. Die Verbesserung der Zusammenarbeit ist dabei ein berechtigtes Interesse von uns und unserem Auftraggeber.

Die Schulungen werden den Mitarbeitern unserer Mandanten - also Ihnen - bereitgestellt.

Die Bereistellung erfolgt entweder, weil wir dazu vom Verantwortlichen in unserer Eigenschaft als Datenschutzbeauftragter oder Datenschutzberater beauftragt worden sind. In diesem Fall ist die Durchführung der Schulung als Vertragserfüllung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zu betrachten.

Gleichzeitig sind wir als Datenschutzbeauftragte dazu verpflichtet die Mitarbeiter des Mandanten zu schulen und zu sensibilisieren.  Daher kann auch Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage in Frage kommen.

Zudem laden wir verschiedene Personen, beispielsweise den Datenschutzkoordinator bei Mandanten, zu verschiedenen Schulungsvideos ein, die die Zusammenarbeit zwischen uns und dem Mandanten verbessern sollen. Als Rechtsgrundlage kann hier Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO betrachtet werden, da es in unserem Interesse ist, dass die Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichem und Datenschutzbeauftragtem optimiert wird.

Natürlich werden neben den Kontaktdaten der Mitarbeiter unserer Mandanten auch Leistungsdaten verarbeitet. Genau genommen geht es um Prüfungsergebnisse zu den jeweiligen Abschlusstests der Lerneinheiten. Diese Daten sind notwendig, um den Lernerfolg zu verfolgen und damit eine Grundlage für die Ausstellung des Teilnahmezertifikates zu haben. Dem Auftraggeber wird auf Verlangen aber lediglich mitgeteilt, ob der jeweilige Mitarbeiter bestanden hat, oder nicht. Einzelheiten zu den Fragen und Antworten werden nicht weitergegeben. Die Weitergabe erfolgt wie die Bereitstellung der Schulung aus unserer Pflicht als Datenschutzbeauftragter und zur Erfüllung der Nachweispflicht des Verantwortlichen. (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO und aus Sicht des Verantwortlichen: Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO i.V.m. Art. 5 Abs. 2 DSGVO).

Eine Datenweitergabe an sonstige Dritte ist nicht vorgesehen.

Das Schulungsportal nutzt Cookies und erstellt Protokolldateien. Informationen zu diesen Verarbeitungen, zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als Betroffener finden Sie in unseren Datenschutzinformationen  auf der Webseite der CompliPro GmbH (https://www.complipro.de/datenschutz).

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